Tierparkordnung
Der Tierpark Wolgast ist eine Einrichtung für Menschen und Tiere. Damit alle zu ihrem Recht kommen und vor Schaden bewahrt werden können, ist die Einhaltung folgender Regeln unerlässlich.
1. Das Füttern der
Tiere ist ausdrücklich verboten!
Erlaubt ist das Füttern nur dort, wo Futterautomaten aufgestellt
sind.
Das Wohlbefinden der Tiere ist wichtig. Deshalb erhält jedes das
ihm bekömmliche, artgemäße Futter in angemessener Menge.
Unerlaubtes, zusätzliches Füttern durch Zoobesucher
- macht die Einhaltung artgerechter Diäten unmöglich
- macht Tiere zu Verhaltenskrüppeln („Bettlern“)
- führt häufig zum Erkranken oder auch zum Tod der Tiere
- provoziert Kämpfe zwischen den Tieren
- stört den Arbeitsablauf: satte Tiere wollen abends nicht in den
Stall
- erhöht das Verletzungsrisiko der fütternden Besucher.
2. Innerhalb des Zoologischen Gartens sollen
sich die Besucher auf den hierfür vorgesehenen Wegen und Plätzen
aufhalten.
Rasenflächen, Pflanzbarrieren und Blumenrabatten dürfen nicht
betreten und Pflanzen nicht beschädigt werden. Auch Pflanzen leben
und werden mit hohem Aufwand gepflegt. Blätter, Blüten, Rinde
oder Früchte vieler Zierpflanzen sind Gift für bestimmte Tiere
und dürfen nicht gefüttert werden.
3. Reizen und necken Sie
die Tiere nicht, klopfen Sie nicht an die Scheiben Gitter
und Absperrungen! Viele Tiere haben tagsüber ihre natürliche
Ruhephase. Halten Sie keine Gegenstände in die Reichweite der Tiere.
4. Übersteigen Sie die Barrieren nicht, setzen Sie ihre Kinder nicht auf Gehegeeinfriedungen, Mauern oder Gitter!
5. Es ist untersagt, Gegenstände
in die Wasserbecken und Gehege zu werfen!
Abfälle, Papier und Zigarettenkippen sind nur in die dafür vorgesehenen
Behälter zu werfen. Tiere können an spielerisch verschluckten
Gegenständen qualvoll ersticken. Auch Geldmünzen gefährden
Tiere.
6. Fahrräder, Roller, Inlineskates und Musikgeräte dürfen nicht in den Tierpark mitgeführt werden! Manche Besucher fühlen sich belästigt oder werden gefährdet. Schreckhafte Tiere geraten in Panik.
7. Hunde dürfen in den Tierpark! Es besteht absolute Leinenpflicht!
8. Kinder unter 7 Jahren
dürfen nur in Begleitung Erwachsener in den Zoologischen Garten.
Eltern, Lehrer und Betreuer müssen ihre Aufsichtspflicht sorgfältig
wahrnehmen.
9. Besucher haften dem
Tierpark für Schäden, die aus der Nichtbeachtung
der Gartenordnung oder jedem anderen leicht fahrlässigen Verhalten
durch sie oder die von ihnen zu beaufsichtigenden Kinder entstehen.
10. Der Tierpark haftet
nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen
gegen die Parkordnung entstehen.
11. Weisungen der Mitarbeiter
des Tierparks zur Aufrechterhaltung des Zoobetriebes oder zur Durchsetzung
der Parkordnung ist Folge zu leisten..
12. Verstöße gegen die Parkordnung können durch Mitarbeiter des Tierparkes mit einem Verweis aus dem Zoo geahndet werden.
Ihr Tierpark-Team


